Allgemeine Informationen, Bekanntmachungen, Gemeindenachrichten
Eigentumswechsel – Zweckverband zur Wasserversorgung
Wechselt ein an die Wasserversorgung angeschlossenes Grundstück den Eigentümer (z. B. durch Verkauf, Schenkung oder Erbe), so erhält der Zweckverband nur in den wenigsten Fällen automatisch durch andere Behörden Nachricht hierüber.
Als bisheriger Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihren Wasseranschluss abzumelden.
Für einen Eigentumswechsel wird seitens des Zweckverbandes lediglich ein formloses Schreiben mit nachfolgend aufgeführten Punkten benötigt:
- Objekt
- Anschrift des alten Eigentümers (um den letzten Abrechnungsbescheid zustellen zu können)
- Anschrift des neuen Eigentümers (falls abweichend vom Objekt)
- Zählerstand
- Übergabedatum
- Personenzahl und Einzugsdatum (zur Berechnung der Vorauszahlungen)
Sollen künftig die Wasserverbrauchsgebühren über Bankeinzug abgebucht werden, steht Ihnen auf der Homepage www.wzv-fichtelnaabtal.de das SEPA-Lastschriftmandat zum Download bereit.
Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer mit an.
Senden Sie Ihr Schreiben direkt an:
Zweckverband zur Wasserversorgung
Oberes Fichtelnaabtal
Max-Reger-Str. 7
95682 Brand
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